Wie man eine Immobilie reserviert

Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden und möchten gern eine Kaufzusage machen, aber Ihre Finanzierung steht noch nicht? Diese Situation ist oft ein Problem. Wer sich an einen lokalen Qualitätsmakler wendet, kann sich seine Traumimmobilie auch reservieren lassen. Folgendes ist dabei zu beachten.

Durch die aktuell hohe Nachfrage nach Immobilien müssen Immobiliensuchende oftmals schnell verbindliche Zusagen machen – bevor ihnen ein anderer Interessent die Traumimmobilie wegschnappt. Doch aus unterschiedlichen Gründen, wie beispielsweise der noch offenen Finanzierung oder auch wegen Krankheit, ist die Zusage zu dem vom Verkäufer gewünschten Zeitpunkt oft noch nicht möglich. Kann der Kaufvertrag erst später geschlossen werden, dann ist die sogenannte Reservierungsvereinbarung eine Möglichkeit. Die Reservierungsvereinbarung ist der Auftrag an einen Makler, eine Immobilie für den Kauf zu reservieren. Wird eine solche Vereinbarung geschlossen, garantiert der Makler, die jeweilige Immobilie für einen bestimmten Zeitpunkt keinem anderen Interessenten anzubieten.

Wie lang kann eine Immobilie reserviert werden?

Grundsätzlich ist die Dauer der Reservierung Verhandlungssache. Für gewöhnlich wird eine Immobilie für ein oder zwei Monate reserviert. Das genügt in der Regel, um die offen Fragen zu klären und den Kauf offiziell zuzusagen. Zwar kann eine Immobilie auch für einen längeren Zeitraum reserviert werden, jedoch sind viele Immobilienverkäufer nicht bereit, so lange auf den Verkauf ihrer Immobilie zu warten. Aber Achtung! Eine Reservierungsvereinbarung ohne zeitliche Befristung gilt nach aktueller Rechtsprechung als sittenwidrig und wird damit ungültig. Wird mehr zeitlicher Vorlauf bis zum Kauf der Immobilie benötigt, kann ein Vorvertrag die bessere Lösung sein.

Gibt es eine Reservierungsgebühr?

In den meisten Fällen verzichten Makler auf die Erhebung einer Reservierungsgebühr. Gelegentlich wird jedoch eine Reservierungsgebühr vom Makler erhoben. Allerdings ist sie ein Teil der Provision des Maklers. Das heißt, wenn der Kaufvertrag zustande kommt, wird die bereits gezahlte Gebühr auf die Provision des Käufers angerechnet. Dabei beträgt die Höhe der Gebühr in der Regel fünf bis zehn Prozent der später fälligen Maklerprovision.

Wann ist eine Reservierungsvereinbarung zulässig?

Die Reservierungsvereinbarung wird von allen Seiten geschlossen, das heißt zwischen Verkäufer, Makler und Kaufinteressent. Dabei sollte der Kaufinteressent auch sichergehen, dass der Makler einen Alleinauftrag mit dem Verkäufer geschlossen hat. Sonst könnte ein anderer Makler in der Zwischenzeit die Immobilie verkaufen. Deshalb muss auch der Verkäufer in jedem Fall über die Reservierung in Kenntnis gesetzt werden, da sonst der Makler gegen die im Maklervertrag geschlossenen Vereinbarungen verstoßen würde.

Sie möchten eine Immobilie reservieren, haben aber noch keinen Käufer für Ihre aktuelle Immobilie gefunden? Kontaktieren Sie uns! Wir kümmern uns um beides.

 

Sie benötigen weitere Informationen:

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/reservierungsvereinbarung-beim-immobilienkauf-ist-formbeduerftig_idesk_PI17574_HI10714796.html

https://lexikon.immobilien-fachwissen.de/index.php?UID=547250911&ATOZ=R&KEYWORDID=5595

https://www.anwalt.de/rechtstipps/reservierungen-im-immobilienrecht_119182.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © racorn/Depositphoto

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