Was es für den Hamburger Immobilienmarkt bedeutet

Was ändert sich für Immobilienverkäufer in Hamburg?

Beauftragen Sie einen Makler mit dem Verkauf Ihrer Immobilie, so erhält dieser dafür eine Erfolgsprovision. Bisher waren die Provisionsmodelle in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Während in Hamburg die Provision üblicherweise vom Käufer übernommen wurde, wurde sie z.B. in Nordrhein-Westfalen schon immer zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. Mit dem neuen Maklergesetz wurde dies beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen für ganz Deutschland vereinheitlicht.

Das im Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz regelt, dass die Kosten für die Maklerleistungen vom Verkäufer und vom Käufer zu gleichen Teilen (also 50:50) getragen werden. Die frühere Regelung, dass nur der Käufer allein die Maklerkosten als Außenprovision trägt, wurde abgeschafft.

Außerdem legt das Gesetz fest, dass alle Vereinbarungen zwischen dem Makler und dem Immobilienverkäufer schriftlich (mindestens in Textform) in einem Vertrag dokumentiert werden müssen. Übrigens muss der Makler auch mit jedem Kaufinteressenten einen konkreten Maklervertrag mindestens in Textform abschließen.

Wir von WOLFFHEIM & WOLFFHEIM begrüßen die neue Regelung, denn jetzt wird die Erfolgsprovision zwischen Verkäufer und Käufer in einem fairen Modell paritätisch geteilt. Unsere umfangreichen Leistungen, die wir als Qualitätsmakler erbringen, sind für beide Seiten sehr wertvoll: Sie bieten ein hohes Maß an Service-Qualität, umfangreiche Entlastung sowie aktuelle Rechtssicherheit, auch im Sinne des Verbraucherschutzes. So profitieren beide Seiten gleichermaßen von unserem Service und unseren Leistungen als Qualitätsmakler.

Der Alsterlauf

Was genau soll ein Maklervertrag beinhalten?

Bevor Sie als Immobilienverkäufer einen Immobilienmakler beauftragen, empfiehlt es sich, den Leistungsumfang und die Service-Qualität verschiedener Makler zu vergleichen. Es ist naheliegend, dass der günstigste Makler nicht auch gleich der beste mit dem größten Leistungsumfang ist. Ein Maklervertrag muss mindestens in Textform festgehalten und dokumentiert werden. Im Vertrag sollte vor allem eine möglichst transparente und vollständige Aufzählung aller Leistungen enthalten sein, zu deren Erbringung sich der Makler verpflichtet. Eine erste Übersicht zu den Leistungen, die wir als Qualitätsmakler für Sie erbringen, finden Sie hier. Sprechen Sie uns an, wenn Sie hierzu mehr erfahren möchten.

Ihre Qualitätsmakler Karima und Martin Wolffheim

DAS NEUE MAKLERGESETZ- FAQs

Finden Sie hier die Antworten auf die häufigsten Fragen zum neuen Maklergesetz

Das Gesetz regelt, dass beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung die Kosten für die Maklerleistungen von Verkäufer und Käufer zu gleichen Teilen zu tragen sind. Außerdem wird bestimmt, dass der Makler seine Beauftragung sowohl mit dem Verkäufer als auch mit den Kaufinteressenten mindestens in Textform vereinbaren muss.

Das neue Maklergesetz ist zum 23. Dezember 2020 in Kraft getreten.

Teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision, dann ist der Anteil des Verkäufers an der zu zahlenden Provision genauso hoch wie der Anteil des Käufers. Jeder übernimmt also exakt die Hälfte.

Mit dem neuen Maklergesetz wird nur der Verkauf von Einfamilienhäusern (auch mit Einliegerwohnung) und von Eigentumswohnungen an Verbraucher geregelt. In der Umkehrung gelten die neuen gesetzlichen Regelungen nicht beim Verkauf von unbebauten Grundstücken, Zwei- bzw. Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien.

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten und sich für den richtigen Immobilienmakler entscheiden, sollte es diesem Makler überwiegend gelingen, durch seine sorgfältigen Vorbereitungen, eine durchdachte Strategie und ein hohes Engagement für Sie als Verkäufer einen Mehrerlös zu erzielen. Dies sind jedenfalls unsere Erfahrungen, von denen wir Ihnen gern mehr erzählen.

Von der Provisionsteilung zwischen Verkäufer und Käufer kann abgewichen werden, wenn allein der Verkäufer die Maklerkosten vollständig übernimmt. Eine solche reine Innenprovision bietet dem Verkäufer den Vorteil, dass der Makler ausschließlich ihm verpflichtet ist und somit nur die Interessen seines Auftraggebers vertritt und entsprechend handelt und verhandelt. Dies kann insbesondere bei den Verhandlungen über die Höhe des Kaufpreises für den Verkäufer von Vorteil sein. Mit den Kaufinteressenten wird bei einer solchen Konstellation kein Maklervertrag abgeschlossen.

Die einseitige Belastung der Käufer mit einer Außenprovision wurde durch das neue Gesetz abgeschafft. Zwischen Verkäufer und Käufer, die beide einen hohen Nutzen durch die Maklerleistungen haben, werden die Maklerkosten nun paritätisch geteilt.

Der Immobilienmarkt wird mit dem neuen Gesetz zur Teilung der Maklerprovision transparenter, Qualitätsmakler lassen sich nun einfacher erkennen.