Was ändert sich bei der Maklerprovision?

Am 23.12.2020 tritt ein neues Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft. Es schreibt im Wesentlichen vor, dass ein Makler vom Käufer nur eine Provision in gleicher Höhe verlangen darf, wie sie auch der Verkäufer zahlt. Ziel des Gesetzes soll es sein, die Kaufnebenkosten für private Käufer zu verringern, indem insbesondere verhindert wird, dass die Maklergebühr vollständig auf diese abgewälzt werden kann. Ob die Rechnung aufgeht?

In der Vergangenheit war es möglich, dass ein Makler mit dem Eigentümer einer Immobilie einen Maklervertrag abschloss, in dem vereinbart wurde, dass die gesamte Courtage bei einem erfolgreichen Abschluss des Verkaufs vom Käufer zu übernehmen sei. Dieser Möglichkeit wird durch das neue Gesetz, das am 5. Juni den Bundesrat passiert hat, ein Riegel vorgeschoben.

50 / 50 Teilung

Die paritätische Teilung der Maklerprovision ist sowohl für den Fall vorgeschrieben, dass der Makler mit beiden Parteien – dem Verkäufer und dem Käufer – einen Maklervertrag abschließt, als auch dann, wenn nur eine Partei den Makler beauftragt. Der Auftraggeber – also meist der Verkäufer – muss somit selbst mindestens die Hälfte der vertraglich festgelegten Provision zahlen. Ferner muss die geleistete Zahlung dem Käufer nachgewiesen werden. Erst dann darf der Makler auch von ihm fordern. Davon unberührt bleibt natürlich die Möglichkeit einer Innenprovision, das heißt, dass der Verkäufer als Auftraggeber die Maklerkosten vollständig allein trägt.

Maklervertrag nur noch schriftlich

Mehr Klarheit soll es auch darüber geben, wann ein Maklervertrag eigentlich zustande kommt. Zukünftig bedarf ein Maklervertrag zwingend der Schriftform. Er muss also entweder auf dem Papier oder in einer E-Mail formuliert werden. Eine mündliche Absprache oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus.

Mögliche Auswirkungen auf die Praxis der Branche

Ob das neue Gesetz in der Praxis tatsächlich zu Veränderungen des Immobilienmarktes oder des Kräfteverhältnisses zwischen Verkäufern, Käufern und Maklern führen wird, bleibt abzuwarten.
In einigen Bundesländern war es auch schon in der Vergangenheit üblich, dass Verkäufer und Käufer die Maklercourtage je zur Hälfte übernahmen. In besonders begehrten Regionen zahlten Käufer hingegen öfter allein die Provision.

Letztlich werden die unentbehrliche Expertise und die Vermittlungsleistungen der Makler auch weiterhin ihren Preis haben. Die Höhe der Maklerprovision ist auch in Zukunft Verhandlungssache. Eine bestimmte Höhe ist nicht festgelegt, sondern es gibt allenfalls Richtwerte. Manche sehen es so, dass eine hohe Provision nun noch stärker als Zeichen für das gute Verhandlungsgeschick eines Maklers gewertet werden kann. Als Eigentümer, der seine Immobilie zu einem guten Preis verkaufen will, könnte man sich also sagen: Ein Makler, der gegenüber seinen Auftraggebern hohe Provisionen durchsetzen kann, wird auch dann gut verhandeln, wenn es darum geht, den optimalen Preis für meine Immobilie zu erzielen.

 

Sie benötigen Hilfe bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

 

 Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienmakler

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Verteilung_Maklerkosten.html

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © VisualGeneration/Depositphotos.com

 

Immobilie als Altersvorsorge – eine gute Idee?

Anders als Aktien gelten Immobilien als sichere Altersvorsorge, auch wenn Anschaffung und anfallende Instandhaltungen erstmal teuer sind. Doch die finanzielle Anstrengung kann sich lohnen. Wir sagen Ihnen, in welcher Form eine Immobilie für das Alter vorsorgt. Beim Blick auf die Rentenzahlungen kommen immer mehr Sorgenfalten, denn die fallen immer geringer aus. Gerade bei Arbeitnehmern, die…

Weiterlesen

Scheidungsimmobilie noch nicht abgezahlt?

Wie jeder weiß, ist eine Scheidung die beiden zukünftigen Ex-Partner nicht nur emotional eine große Belastung. Gerade für Immobilienbesitzer erweist sich vor allem die Gütertrennung oft als ein Riesenproblem. Wie soll man das gemeinsame Eigentum […]

Weiterlesen

Immobilienerwerb fördern lassen

Viele Immobiliensuchende sind zurückhaltend geworden. Gestiegene Zinsen und Inflation haben sie hinsichtlich des Immobilienkaufs verunsichert. Dabei gibt es für den Eigentumserwerb staatliche Unterstützung. Neue Förderprogramme sollen Menschen zum Eigenheim verhelfen. Die Finanzierungszinsen für den Immobilienkauf liegen aktuell zwischen 3,5 und 4,5 Prozent. Das verunsichert viele, die nach den eigenen vier Wänden suchen. Von staatlicher Seite…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Ihr Anliegen ist bei uns Chefsache!

Karima Wolffheim

Inhaberin

040-460 59 39 kwolffheim@wolffheim.de

Martin Wolffheim

Inhaber

040-460 59 39 mwolffheim@wolffheim.de
Ihr Anliegen ist bei uns immer Chefsache!