Immobilie in der Scheidung: Teilungsversteigerung vermeiden

Kommt es zu einer Scheidung von zwei Menschen, die eine gemeinsame Immobilie besitzen, gilt es, einiges zu klären. Was soll mit Haus oder Wohnung geschehen? Zieht einer der beiden ein und zahlt den anderen aus? Oder wird alles verkauft und der Erlös untereinander aufgeteilt? Wird keine Lösung gefunden, drohen Klage oder Teilungsversteigerung. Letztere sollte unbedingt vermieden werden.

[trxcsc-tags single=“scheidung“]

Nach dem Trennungsjahr muss eine Entscheidung getroffen werden, was mit dem ehemaligen gemeinsamen Zuhause geschehen soll. Ist schon während des Trennungsjahres klar, dass eine Versöhnung ausgeschlossen ist, kann die Immobilie auch dann schon verkauft werden. Das hilft beiden, abzuschließen und ein neues Leben zu starten.

Von Anfang an auf professionelle Begleitung setzen

Verlangt einer der Ex-Partner, dass die Immobilie verkauft werden soll, der andere aber dagegen ist, kann das bis zur Klage führen. Um dieses unschöne Erlebnis zu vermeiden, kann ein Mediator dafür sorgen, dass beide Seiten zufrieden sind und die Interessen beider abwägt. Das kann ein Makler sein, der sich mit dieser Situation auskennt und unparteiisch zu einer Lösung kommt.

Immobilie wird unter Wert verkauft

Will einer der beiden die Immobilie behalten, gilt es, den anderen auszuzahlen. Kann man sich dann auf Teufel komm raus nicht einigen, wie hoch die Auszahlung sein soll, steht sie schon in den Startlöchern: die Teilungsversteigerung. Diese wandelt nicht teilbares in teilbares Vermögen um. Als Teil der Zwangsversteigerung kann sie von einem der beiden ehemaligen Partner beim Amtsgericht beantragt werden. Auf den ersten Blick hört es sich gut an, dass eine unbeteiligte Stelle für Klärung sorgt. Aber bei einer Teilungsversteigerung wird die Immobilie häufig unter Wert verkauft.

Schnäppchenjägern keine Chance geben

Wird eine Teilungsversteigerung angekündigt, reiben sich Schnäppchenjäger bereits die Hände. Auch wenn derjenige, der die Immobilie behalten will, mitbieten kann, besteht natürlich die Gefahr, dass er überboten wird. Oder jemand den Preis so hochtreibt, dass die Immobilie zu teuer für ihn oder sogar unbezahlbar wird. Kommt es doch dazu, dass er die Immobilie kauft, muss er nicht nur mit diesen Kosten rechnen: für einen Sachverständigen kommen Kosten zwischen 1.000 und 2.500 Euro hinzu sowie weitere Kosten für den Notar und das ganze Verfahren.

Das alles lässt sich vermeiden, wenn man sich von Anfang an professionelle Hilfe sucht und sich beraten lässt. Es kann auch eine Lösung sein, die Immobilie gemeinsam zu behalten und zu vermieten. Mit diesen Einnahmen kann dann auch der Immobilienkredit weiterhin bedient werden.  Bei dieser Variante sollte allerdings bedacht werden, dass man sich weiterhin zusammen um alles kümmern muss. Will man einen wirklichen Schlussstrich ziehen, sollte man lieber verkaufen.

 

Sie stehen kurz vor der Scheidung und möchten wissen, was Sie mit der gemeinsamen Immobilie machen sollen? Lassen Sie sich von uns beraten!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © /Depositphotos.com

 

Video: Home Staging – ein guter erster Eindruck für einen erfolgreicheren Verkauf

Der erste Eindruck entsteht durch visuelle Sinneswahrnehmung und entscheidet darüber, ob wir jemanden sympathisch finden. Das trifft nicht nur auf Personen, sondern auch auf Immaterielles wie eine Wohnung oder ein Haus zu. Daher ist es umso wichtiger, dass sich Interessenten einen guten ersten Eindruck von den Räumen einer Immobilie verschaffen können und so eine Vorstellung…

Weiterlesen

Checkliste: Ist meine Immobilie altersgerecht?

Jeder beschäftigt sich irgendwann mit der Frage „Wie möchte ich im Alter wohnen?“. Oft kommt die Antwort „in der eigenen Immobilie“. Das ist aber nur möglich, wenn die Immobilie an die eigenen Bedürfnisse im Alter […]

Weiterlesen

Wie kann ich vor dem Verkauf den Immobilienwert steigern?

Um einen höheren Verkaufspreis ansetzen zu können, bedarf es einer Aufwertung der Immobilie durch Modernisierungs-, Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen. Und das am besten ohne großen Zeit- und Kostenaufwand. Lesen Sie in unserem Überblick, welche Maßnahmen das konkret sein können. Eine Immobilie garantiert in den meisten Fällen einen guten Verkaufserlös. Aber nur, wenn sie ohne Mängel ist.…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Ihr Anliegen ist bei uns Chefsache!

Karima Wolffheim

Inhaberin

040-460 59 39 kwolffheim@wolffheim.de

Martin Wolffheim

Inhaber

040-460 59 39 mwolffheim@wolffheim.de
Ihr Anliegen ist bei uns immer Chefsache!