Immobilie in der Scheidung: Wer bleibt, wer geht?

Eine Scheidung bedeutet nicht nur das Ende einer Beziehung, sondern bringt oft erhebliche finanzielle Fragen mit sich – besonders, wenn es um das gemeinsame Zuhause geht. Wer darf bleiben, wer muss gehen? Und welche fairen Lösungen lassen sich für die gemeinsame Immobilie finden?

Ehe aus, Hausverkauf?

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Wenn eine Ehe scheitert, wird die gemeinsame Immobilie häufig zum Streitpunkt – vor allem, wenn ein laufender Immobilienkredit besteht. Die Ex-Partner stehen dann vor der Entscheidung, den Kredit gemeinsam fortzuführen, ihn auf eine Person zu übertragen oder ihn vorzeitig abzulösen, was zusätzliche Kosten verursachen kann.

Falls keine Einigung erzielt wird, bleibt oft nur die Teilungsversteigerung, die meist mit finanziellen Einbußen einhergeht. Auch ein Verkauf will gut durchdacht sein, da steuerliche Faktoren wie die Spekulationssteuer oder die Grunderwerbsteuer eine Rolle spielen können. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten alle Optionen gründlich abgewogen werden.

Wie funktioniert der Zugewinnausgleich?

Haben die beiden Partner vor der Hochzeit keinen Ehevertrag aufgesetzt, dann gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Dabei bleibt Vermögen, das vor der Ehe vorhanden war, beim jeweiligen Partner, während der Ehe erworbene Werte beiden gehören. Bei einer Scheidung wird das Anfangs- und Endvermögen verglichen, und der Partner mit dem höheren Zugewinn muss einen Ausgleich zahlen. Immobilien, die während der Ehe gemeinsam erworben wurden, werden aufgeteilt, während Erbschaften und Schenkungen außen vorbleiben.

Welche Lösungen gibt es für die Immobilie nach der Scheidung?

Kommt es zu einer Scheidung haben die beiden Ex-Partner verschiedene Wege und Möglichkeiten das Immobilienvermögen untereinander aufzuteilen.

Eine Realteilung ist möglich, wenn das Haus in zwei separate Wohneinheiten umgebaut werden kann. Alternativ kann die Immobilie verkauft und der Erlös nach Abzug von Krediten aufgeteilt werden. Ein Partner kann das Haus auch übernehmen, indem er den anderen auszahlt.

Es besteht zudem die Möglichkeit der Vermietung, wobei die Mieteinnahmen aufgeteilt werden, oder der Übertragung an volljährige Kinder, eventuell mit bestehenden Kreditverbindlichkeiten. Bei Uneinigkeit kann eine Teilungsversteigerung erfolgen. Ein Wohnrecht eines Partners ist ebenfalls denkbar, wenn dieser mietfrei im Haus bleibt.

Immobilienaufteilung: Bewertung, Kreditübertragung und Verkauf

Der Wert der Immobilie wird ermittelt, indem man von ihrem Verkehrswert die bestehenden Verbindlichkeiten abzieht. Der auszahlende Partner übernimmt dann die Hälfte des bereinigten Wertes. Wer eine faire Grundlage für Verhandlungen schaffen möchte, sollte den Wert der Immobilie von einem erfahrenen Experten objektiv schätzen lassen.

Existiert ein gemeinsamer Immobilienkredit, ist die Zustimmung der Bank erforderlich, um den Kredit auf den verbleibenden Partner zu übertragen. Falls dies nicht möglich ist, bleibt die Option, den Kredit gemeinsam weiterzuführen oder ihn vorzeitig abzulösen – wobei häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Sollte ein Verkauf der Immobilie in Betracht gezogen werden, kann ein erfahrener Makler wertvolle Unterstützung leisten. Ein Profi an Ihrer Seite macht den Verkaufsprozess deutlich reibungsloser und hilft Ihnen dabei, alle notwendigen Schritte effizient zu meistern.

Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung und finden gemeinsam die beste Lösung für Sie.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: ©inesbazdar/Depositphotos.com

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